1. Allgemeines
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unser Agentur J+K Event Konzept Grafik oHG und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers.
Dies gilt für alle Leistungen, die wir im Rahmen der Angebotserstellung, Konzeption, Planung & Organisation, Beratung und sonstige Leistungen für den Auftraggeber erbringen.
Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages und der Zusammenarbeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Anderenfalls haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Die Abnahme unserer Leistung, in Form eines unterschriebenen Angebotes, gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss/ Vertragsinhalt
Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen und unserer Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung auf der Basis unseres schriftlichen Angebots. Die Angebote der sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden (Auftraggebers) zustande.
Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und müssen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
Die Auswahl der von uns vorgeschlagenen Veranstaltungsorte, Künstler, Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Besteller. Wünscht der Besteller, dass wir in seinem Namen und auf seine Rechnung Dritten gegenüber rechtlich wirksame Erklärungen abgeben sollen, werden wir das erst dann tun, wenn uns der Besteller ausdrücklich schriftlich beauftragt und uns eine entsprechende schriftliche Vollmacht im Original übergeben hat. Dies trifft insbesondere auf Erklärungen gegenüber Behörden und den Abschluss von Verträgen über Veranstaltungsorte, mit Künstlern, Lieferanten, Caterern oder Gastronomiebetrieben zu.
Die als „Kostenaufstellung“, „Kostenskizze“ oder „Grobe Kostenkalkulation“ bezeichneten Angebote unserer Agentur sind unverbindlich. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Konzepte und Gestaltungen, die die Agentur im Auftrag des Auftraggebers entwickelt, kostenpflichtig.
3. Vergütung
Alle unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto wird grundsätzlich nicht gewährt.
Liegen zwischen Auftragserteilung und Veranstaltungszeitpunkt mehr als vier Monate, sind wir berechtigt, Änderungen auftragsbezogener Kosten auch im Fall einer Pauschalpreisvereinbarung an den Besteller weiter zu geben.
Alle Preise gelten in EUR und sind sofern nicht anders beschrieben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Steuer. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen im Rahmen der Vertragsdurchführung. Die Kosten werden seitens der Agentur ordnungsgemäß in den Angeboten angegeben.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftraggeber nicht zu. Er kann gegenüber unseren Zahlungsforderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Sie kann ferner zu jeder Zeit Vorschuss- oder Abschlagszahlungen auf geleistete oder beauftragte Leistung verlangen und zwar in einer der Teilleistung entsprechenden Höhe. Diese sind, soweit es keine ausdrücklich anderweitige Vereinbarung gibt, wie folgt zu zahlen:
• 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung;
• 40 % mindestens 7 Werktage vor der Veranstaltung / Leistungserbringung
• 30 % des Preises nach Erhalt der Endabrechnung.
4. Stornierung/KündigungIm Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Als erbrachte Leistungen in diesem Sinne gelten auch Vergütungs- bzw. Schadensersatzansprüche, die die Agentur aus eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Subunternehmern, Vermietern, Künstlern etc.) zu erfüllen hat, gleich ob diese bereits geleistet wurden.
Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen dr Agentur werden 30 % des für noch nicht erbrachte Leistungen vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen pauschaliert abgezogen, der Restbetrag ist unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.
5. Haftung
Wir haften dem Besteller nur dann auf Schadensersatz, wenn uns oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch uns oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich der Natur des uns erteilten Auftrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leistungen, Leistungsergebnisse und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien Eigentum der Agentur.
Jede Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten wird erst mit der vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wirksam.
7. Aufbewahrung von Unterlagen
Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 12 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen und -unterlagen verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg soweit der Auftraggeber Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9. Schlussbestimmung
Angebote, Kostenvoranschläge und Pläne dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden. Sollte eine oder mehrere der in diesen AGB enthaltenen Klauseln rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.